Verfahrensablauf
Ein Zulassungsverfahren für Aktien und aktienvertretende Zertifikate von Emittenten, die in die Indizes DAX, MDAX und TecDAX aufgenommen sind, läuft wie folgt ab:
- Für die Zulassungsanträge sind Formulare im Downloadcenter bereitgestellt.
- Der ausgefüllte Zulassungsantrag kann nebst Anlagen per E-Mail an info@wertpapierzulassung.de gemailt oder an die zentrale Fax-Nummer 0180/5005258 gesendet werden. Von dort erfolgt eine automatische Weiterleitung an die für das konkrete Verfahren zuständige Börse. Sie ist der Ansprechpartner für den Emittenten bzw. das emissionsbegleitende Institut und für alle beteiligten Börsen. Es ist daneben auch möglich, den Antrag postalisch oder per E-Mail an die zuständige Börse zu richten.
- Welche Börse für das jeweilige Verfahren zuständig ist, ergibt sich aus der Liste „Zuständige Börsen“.
- Die zuständige Börse informiert alle übrigen beteiligten Börsen über den Eingang des Antrags und betreut das Verfahren federführend. Diese Börse wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Beschlussfassungen der beteiligten Börsen einholen, die nötigen Veröffentlichungen vornehmen und dem Antragsteller die Beschlüsse bekannt geben.
- Entsprechendes wie für die Zulassungsanträge gilt auch für die nach der Bekanntgabe des Zulassungsbeschlusses erforderlichen Anträge auf Einführung zum Handel (Notierungsaufnahme): Im Downloadcenter stehen Formulare bereit, mit dem der Antrag zur Notierungsaufnahme per E-Mail an info@wertpapierzulassung.de gemailt, per Fax an 0180/5005258 oder unmittelbar an die zuständige Börse gesendet werden kann.